Um zur einheitlichen Anwendung dieser Verordnung in der gesamten Union beizutragen, arbeiten die Aufsichtsbehörden im Rahmen des in diesem Abschnitt beschriebenen Kohärenzverfahrens untereinander und gegebenenfalls mit der Kommission zusammen.
Artikel 63 DSGVO – Kohärenzverfahren
DSGVO · Artikel 63
Artikel 63 · Kohärenzverfahren
Rechtsprechung zu Artikel 63 DSGVO
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